Online-Publikation für Sozialrecht - sozialrechtliche Seminare - Politikberatung
Mittwoch und Donnerstag 26./27. Februar 2025
oder: Mittwoch und Donnerstag 7./8. Mai 2025
oder: Mittwoch und Donnerstag 9/10. Juli 2025
Zweitägige SGB II - Grundschulung (mit 4 Modulen und Möglichkeit an zusätzlichen Kurzmeetings teilzunehmen)
Die SGB II-Grundschulung besteht aus 4 Modulen, deren Inhalte an 2 Tagen (jeweils 9-16 Uhr) vorgestellt und besprochen werden. Die modularen SGB II-Grundschulungen berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung. Die Schulung eignet sich für Einsteiger, aber auch für Berater*innen, die ihr Wissen auffrischen wollen und die einen systematischen Zugang zu den Grundlagen des SGB II erlernen möchten. Die vier Module dauern ca. jeweils einen halben Tag.
Modul 1: »Grundbegriffe und -prinzipien des SGB II«
Bedarfsdeckungsgrundsatz, Aktualitätsprinzip, Monatsprinzip, Zuflussprinzip, Bedarfsgemeinschaft, …. Problemstellungen der SGB II-Beratung sind oftmals leichter zu erkennen, wenn die Grundprinzipien und -strukturen des SGB II verstanden werden. Das erste Modul ist eine abstrakte Annäherung an das SGB II, die für die Praxis allerdings äußerst wichtig ist.
Modul 2: »Die Antragsformulare und ihre rechtlichen Hintergründe im SGB II«
Das zweite Modul ist ganz konkret. Alles, was in den Antragsformularen abgefragt wird, ist rechtserheblich. Das SGB II kann somit auch über die Antragsformulare erschlossen werden. Mithilfe der Formulare werden Ausschlussgründe ermittelt. Auch ob möglicherweise Ansprüche auf vorrangige Leistungen bestehen, wird abgefragt. Die Formulare dienen der Feststellung des konkreten Bedarfs. Die Frage, ob aufgrund der Einkommenssituation Hilfebedürftigkeit vorliegt, wird ebenfalls durch detaillierte Fragen geklärt. Formallrechtlich haben Formulare zwar keine große Bedeutung (ein Antrag könnte auch formlos und alle leistungserheblichen Daten im Fließtext mitgeteilt werden), in der Praxis allerdings schon.
Modul 3: »SGB II Bescheide und was bei ihrer Kontrolle beachtet werden sollte«
Im dritten Modul geht es darum, wie aus den Antragsformularen ein Bescheid wird. Das heißt: Es wird gezeigt, wie sich die Leistung berechnet. Gleichzeitig wird dargestellt, welche Fehler es häufig in Bescheiden geben kann. Das Modul 3 vertieft nochmals die in Modul 2 aufgezeigten rechtlichen Grundlagen. Insbesondere wird hier auf die Bedarfssituation (unter anderem Mehrbedarfe) genau eingegangen. Im dritten Modul wird auch aufgezeigt, wie sich die SGB II-Leistung im Einzelnen berechnet.
Modul 4: »Unterkunftsbedarfe im SGB II«
Das vierte Modul beschränkt sich auf die Unterkunftsbedarfe. Das vierte Modul stellt die aktuellen Regelungen dar und geht insbesondere auf praktische Probleme, wie Betriebskostennachforderungen ein. Die neuen Regelungen des »Bürgergeld-Gesetzes« werfen Fragen für die Sozialberatung auf, die ausführlich dargestellt werden.
Das Seminar wird aufgezeichnet. Die Aufzeichnung steht den Teilnehmenden für mindestens 4 Monate zur Verfügung. Teilnehmende erhalten ein ausführliches Skript als PDF-Datei.
Neben der Schulung besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit an allen Kurzmeetings innerhalb eines halben Jahres nach Ende der Grundschulung kostenfrei teilzunehmen. In den Kurzmeeting können aktuelle Fragen aus der Beratung besprochen werden (Themen: SGB II, Kinderzuschlag, Wohngeld und Verfahrensrecht). Es werden mindestens 4 Kurzmeetings stattfinden, zu denen Seminatteilnehmende per E-Mail eingeladen werden.
Online über Zoom jeweils von 9.00 bis 16.00 Uhr (Mittagspause 12.00 bis 13.00 Uhr)
Kosten: 280 Euro (umsatzsteuerbefreit)
Anmeldung formlos per E-Mail an bernd.eckhardt@sozialrecht-justament.de
Impressum:
Bernd Eckhardt, Ludwig-Feuerbach-Straße 75, 90489 Nürnberg
bernd.eckhardt@sozialrecht-justament.de