SOZIALRECHT-JUSTAMENT        Online-Publikation für Sozialrecht - sozialrechtliche Seminare - Politikberatung


AGB

Anmeldungen und Teilnahmebedingungen

Anmeldungen bitte formlos per E-Mail unter Nennung des Namens und der Rechnungsadresse an bernd.eckhardt@sozialrecht-justament.de

Meine E-Mail-Adresse wird von manchen Servern als SPAM abgefangen. Wenn Sie keine E-Mail mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung innerhalb von 3 Tagen erhalten, ist etwas schiefgegangen. Daher bitte ich Sie, dann unverzüglich nochmals nachzuhaken.

Wenn Sie eine Abwesenheitsnotiz von mir bekommen, enthält diese die Information darüber, ob einzelne Seminare ausgebucht sind. Ansonsten können Sie sich als angemeldet betrachten und erhalten aber selbstver­ständlich später nochmals eine explizite Anmeldebestätigung.

Den Zugangslink verschicke ich spätestens fünf Tage vor Seminarbeginn. Einen direkten Anmeldeschluss gibt es nicht, solange das Teilnehmendenlimit nicht überschritten ist. Haben Sie keinen Zugangslink erhalten, melden Sie sich bitte unverzüglich.

Alle Fortbildungen stehen den jeweils Teilnehmenden über einen Link auf die ZOOM-Cloud noch bis mindestens 3 Monate nach der Fortbildung zur Verfügung, meist wesentlich länger. Die Teilnehmenden erklären sich mit der Aufzeichnung der Fortbildung für alle Teilnehmenden einverstanden.

Stornierungsbedingungen: Bis 3 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei, danach werden die halben, innerhalb ei­ner Woche vor Seminarbeginn die vollen Gebühren fällig. Kulanz gibt es nur im Bereich, dass die Fortbildung später kostenfrei oder kos­tenreduziert wiederholt werden kann. Ersatzteilnehmende können noch bis am Tag des Seminars bestimmt werden (Zugangslink weitergeben und mir eine E-Mail zur Info schicken).

Die Aufzeichnung ermöglicht auch die Fortbildung im Nachhinein zumindest passiv zu absolvieren.

Anerkennung nach § 15 FAO

Viele Rechtsanwaltskammern erkennen meine Fortbildungen an. Für die Rechtanwaltskammer München war ich selbst schon als Referent tätig. Dennoch kann ich nicht garantieren, dass die Fortbildung von jeder Kammer aner­kannt wird. Die Fortbildungszeiten werden nach § 15 FAO bestätigt (Halbtagesfortbildung 2:45 h, Ganztagesfortbildungen 5:30 h).

Alle Fortbildungen finden ONLINE über ZOOM statt

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