Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Informationen für die existenzsichernde Sozialberatung     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Ausgaben 2022/2023

 

 

 

 

 

auf Bild klicken: öffnet die PDF-Datei

Thema der Mai-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist die Existenzsicherung bei Krankheit nach der Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug durch die Krankenkasse. Die sogenannte »Nahtlosigkeitsregelung«, nach der unter erleichterten Bedingungen Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse bezogen werden kann, ist äußerst kompliziert. Im Dezember 2018 war dies schon einmal Thema im SOZIALRECHT-JUSTAMENT. Die Neuausarbeitung des Themas ist nun nochmals gründlicher und konzeptionell anders angelegt. Zunächst skizziere ich die Grundstruktur der »Nahtlosigkeitsregelung« (§ 145 SGB III), um dann in einem zweiten Teil 14 konkrete Fragen, die immer wieder in der Praxis auftauchen, zu beantworten. Das ausführliche Inhaltsverzeichnis (mit allen Fragen zur »Nahtlosigkeitsregelung«) finden Sie diesmal auf den Seiten 2 und 3.


 

 

 

 

auf Bild klicken: öffnet die PDF-Datei

Thema der April-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT sind die Neuregelungen zur Anrechnung von Einkom­men aufgrund des »Bürgergeld-Gesetzes« ab Juli 2023 im SGB II (Seiten 8 bis 15). Neben den Neuregelungen im SGB II werden auch die entsprechenden Neuregelungen im SGB XII dargestellt, die schon ab Januar 2023 wirksam sind. Die Änderungen haben auch gravierende Auswirkungen auf den Kinderzuschlag.

Seminare zu den Änderungen aufgrund des »Bürgergeld-Gesetzes« - insbesondere zur Anrechnung von Einkom­men - ab Juli 2021 biete ich in Form eines Kompaktseminars an. Weiteres Thema des Seminars sind weitere ab Juli 2021 geltende Änderungen des SGB II im Bereich der Eingliederung in Arbeit (»Kooperationsplan«, »Weiter­bildungsgeld« und »Bürgergeldbonus«). 


 

 

 

 

 

auf Bild klicken: öffnet die PDF-Datei

Hauptthema der März-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT (Seiten 11 bis 19) bildet Teil II der Darstellung der »Leistungsminderungen« (vormals »Sanktionen«) aufgrund des »Bürgergeld-Gesetzes«. Im Rahmen der Thematik der Leistungskürzungen gehe ich auch auf die nach wie vor bestehende Problematik der »vorläufigen Zahlungseinstellung« und der »Versagung /Entziehung« der Leistung ein und zeige, welche begrenzten Rechtmittel es dagegen gibt.

Weiterhin finden Sie den wichtigen Tipp, dass die zeitliche Begrenzung des Antrags auf Kinderzuschlag in vielen Fällen einen erheblichen Vorteil bieten kann (Seite 8f.). Aus gegebenem Anlass, weise ich darauf hin, dass die verbreitete Information, die Ablehnung eines »Ein-Euro-Jobs« sei aufgrund des »Bürgergeld-Gesetzes« sanktionsfrei nicht zutrifft (Seite 11).

Auf Seite 8 stelle ich den »Leitfaden zum Bürgergeld« kurz vor. Er gehört in jede Beratungsstelle, die SGB II-Leistungsberechtigte berät. Ich bitte Sie, wie immer, meine Seminare zu beachten und Kolleg*innen darauf hinzuweisen. Seminare finden Sie nun bis September 2023. Hier auch ein neues Seminar zur Berechnung des Bürgergeldes. 


 

 

 

 

auf Bild klicken: öffnet die PDF-Datei

Im Vorfeld der Einführung des »Bürgergeld-Gesetzes« bildete das Thema »Sanktionen« den Hauptstreitpunkt, der fast zum Scheitern des Gesetzgebungsverfahrens geführt hätte. Aufgrund eines Kompromissvorschlags im Vermittlungsausschuss wird es weiterhin keine sanktionsfreie Zeit im SGB II-Leistungsbezug geben. Im SGB II heißt der Unterabschnitt »Sanktionen« nun »Leistungsminderungen«, aber nicht nur der Namen ändert sich.

In der vorliegenden Februar-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT stellte ich in einem ersten Teil, die Änderungen bei den Tatbeständen dar, die eine Pflichtverletzung bedeuten. Es geht um Änderungen, die sich aus der Ablösung der »Eingliederungsvereinbarung« durch den »Kooperationsplan« ab Juli 2023 ergeben werden. Hierbei wird auch auf die Übergangsregelung (§ 65 SGB II) zur »Eingliederungsvereinbarung« eingegangen. Nach Vorstellung der schon ab Januar 2023 eingeführten gestuften Leistungsminderungen und Probleme der Umsetzung gehe ich ausführlich auf die Möglichkeit ein, sich nachträglich dazu bereit zu erklären, zukünftig den Pflichten nachzukommen. Das Ganze ist komplizierter, als es zunächst zu sein scheint. Die neuen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu den »Leistungsminderungen« sind teilweise sehr diffus und nur beschränkt hilfreich.

In Teil 2 zu den rechtlichen Neuregelungen der »Leistungsminderungen« werde ich auf die persönliche Anhörung, dem Beratungsangebot an unter 25-Jährige und der Aussetzung der Leistungsminderung bei außergewöhnlicher Härte eingehen sowie Fragen der Beweislast behandeln. Teil 2 erscheint in der Märzausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT.


 auf Bild klicken: öffnet die PDF-Datei

Die erste Ausgabe im von SOZIALRECHT-JUSTAMENT im neuen Jahr stellt die aktuelle Weisung der Bundesagentur für Arbeit zum durch das »Bürgergeld-Gesetz« neu gefassten § 12 SGB II zur Berücksichtigung von Vermögen ausführlich kommentiert dar (Seite 9 bis 22). Hierbei gehe ich auch auf die Parallelregelungen im SGB XII ein. In manchen Punkten stimmt die Weisung der Bundesagentur für Arbeit nicht mit der Rechtslage überein. An den entsprechenden Stellen weise ich dieses nach.

Fortbildungsprogramm 1. Halbjahr 2023

Mein komplettes Fortbildungsprogramm finden Sie ab Seite 3. Nachdem alle Seminare zum »Bürgergeld-Gesetz« im Jahr 2022 und Anfang Januar 2023 ausgebucht waren, wiederhole ich diese zeitnah am 26. Januar (als kompaktes Halbtagesseminar, wahlweise vor- oder nachmittags) und am 31. Januar (als ausführliches Ganztagesseminar). Meine SGB II-Grundlagenschulung mit den Änderungen des »Bürgergeld-Gesetz« (auch die Änderungen ab Juli 2023) findet im ersten Halbjahr dreimal statt (1./2. März oder 24./25. April oder 21./22. Juni). Fortbildungen zu speziellen Themen finden Sie auf den Seiten 6 bis 8. 



  

 

 

 

 

auf Bild klicken: öffnet PDF-Datei

Die aktuelle Doppelausgabe November/Dezember 2022 von SOZIALRECHT-JUSTAMENT beinhaltet die Änderun­gen des »Bürgergeld-Gesetzes«, die schon zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Ich habe versucht, die Änderungen im Kontext weiterhin bestehender Rechtsnormen und möglicher Fragestellungen in der Sozialberatung darzustel­len (Seite 7 bis 20). Manche Probleme werden sich allerdings erst in der Praxis zeigen. 


 

 

 

 

 

 

auf Bild klicken: öffnet PDF-Datei

Die aktuelle Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT befasst sich mit den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu den Mitwirkungspflichten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Weisungen stehen teilweise in einem deutlichen Kontrast zur Verwaltungspraxis der Jobcenter. Daher sind die Weisungen äußerst nützlich für die Sozialberatung. Sie sind auch nützlich, wenn im Austausch mit Jobcentern darauf hingewiesen werden soll, an welchen Punkten es Kritik an der gängigen Praxis gibt. 


 

 

 

 

 

 

auf Bild klicken: öffnet PDF-Datei

Die aktuelle Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT befasst sich nochmals mit dem Gesetzgebungsverfahren zum »Bürgergeld-Gesetz«. Der vom Bundeskabinett am 14.9.2022 vorgelegte Regierungsentwurf weicht in manchen Punkten vom im Juli 2022 bekanntgewordenen Referentenentwurf ab, der in SOZIALRECHT-JUSTAMENT 8/2022 dargestellt wurde.

Kern des »Bürgergeld-Gesetzes« ist die Neukonzeption der Rechtsfolgen bei Verletzungen der Mitwirkungspflichten bei der Eingliederung in Arbeit. Die nun als »Leistungsminderung« bezeichneten Sanktionen sollen zukünftig nicht allein vom Tatbestand der Pflichtverletzung abhängen, sondern auch vom »Status« der Leistungsberechtigten. Je nachdem, ob sich diese in der »Vertrauenszeit« oder »Kooperationszeit« befinden, kann ein und dasselbe Verhalten zu Leistungsminderungen führen oder auch nicht. In einem historischen Abriss stelle ich die Änderungen bei der Sanktionierung von »Arbeitsverweigerung« seit Verabschiedung des Bundessozialhilfegesetzes (1962) vor. Am Ende des Abrisses stehen die geplanten Änderungen durch das »Bürgergeld-Gesetz«.

Ein zweiter Artikel stellt die geplanten Änderungen bei der Anrechnung von Einkommen dar. 


 

 

 

 

 

 

 auf Bild klicken: öffnet PDF-Datei

Nun liegt er endlich vor, der erste Entwurf des »Bürgergeldgesetzes«. Beratungsstellen, wie das Ökumenische Arbeitslosenzentrum Nürnberg, bei dem ich als Sozialberater tätig bin, wurden von den zentralen Wohlfahrtsver­bänden angefragt, eine Einschätzung des Entwurfs aus praktischer Sicht zu geben. Die Fristen, die der freien Wohl­fahrtspflege von den Regierenden zur Stellungnahme eingeräumt werden, sind oftmals äußerst kurz, so auch die­ses Mal.

In den letzten drei Tagen habe ich mich daher intensiv mit dem Entwurf auseinandergesetzt und meine Einschät­zung als Rohentwurf an die Diakonie Deutschland geschickt. Im beiliegenden aktuellen SOZIALRECHT-JUSTAMENT stelle ich das Gesetzesvorhaben auf 20 Seiten übersichtlich gegliedert und kommentiert dar. Den Originalentwurf des Gesetzes finden Sie hier:

https://sozialrecht-rosenow.de/files/alle/Materialien/2022-07-21_RefE_Buergergeld-Gesetz.pdf

 

 

 

 

 

In der vorliegenden Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT widme ich mich einem Thema, das ich schon lange bearbeiten wollte. Im Internet gibt es zahlreiche nützliche Seiten für die Sozialberatung. Mindestens ebenso viele Seiten enthalten aber falsche Informationen und Halbwahrheiten. Oftmals werden Infos und Leistungsrechner (SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag) nur veröffentlicht, um Zugriffe zu bekommen und entsprechend Werbung schalten zu können. Andererseits kann nicht automatisch gefolgert werden, dass Seiten schlecht sind, die über Werbung finanziert werden. Auf knapp 15 Seiten stelle ich wichtige Internetseiten vor. Damit biete ich einen kleinen sozialrechtlichen Wegweiser durch den »Dschungel im Internet« (nur SGB II und angrenzende Rechtsgebiete). Wenn ich wichtige Seiten vergessen habe, bitte ich Sie, mir das mitzuteilen.


 

auf Bild klicken (öffnet PDF)

Thema der Juni-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT sind die im Mai verabschiedeten Gesetze zur Entlastung der Bürger*innen von den Folgen der COVID 19-Pandemie und der aktuellen hohen Inflation: Das »Heizkostenzuschussgesetz«, das »Steuerentlastungsgesetz«, das »Sofort- und Einmalzahlungsgesetz«.

Im SOZIALRECHT-JUSTAMENT wird ein Überblick zu den Regelungen und ihre sozialrechtliche Bedeutung geboten. Die »Entlastungsgesetz« stellen zwar keine große Herausforderung für die Sozialberatung dar, Ihre Kenntnisse sind aber, wie ich zeigen werden, in Einzelfällen durchaus wichtig und nützlich.

Zum Thema des SGB II-Bezugs für ukrainische Flüchtlinge ab Juni 2021 gibt es viele gute Informationen im Internet. Auf den Seiten 8/9 der aktuellen Ausgabe habe ich ein paar nützliche Links (auf deutsche Seiten) zusammengestellt. Viele Hilfen dazu, was bei den Behörden zu erledigen ist, finden sich im Internet in ukrainischer Sprache. Ausführliche Hilfen bietet https://uahelp.wiki, z.T. mit regionalem Bezug beispielsweise für Nürnberg: https://uahelp.wiki/nuernberg (siehe hierzu auch die beispielhaften Links zu anderen Städten auf Seite 9). 


 

 

 

 

 

 

auf Bild klicken (öffnet PDF-Datei)

Thema der Mai-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist nochmals die sogenannte »Angemessenheitsfiktion« bei den Unterkunftsbedarfen aufgrund der COVID-19-Sonderregelung in § 67 Abs. 3 SGB II. In einer aktuellen Entscheidung vom März 2022 hat ein Senat des LSG Schleswig-Holstein entschieden, dass die Sonderregelung nicht bei Neuanmietungen anzuwenden sei. Auch ein Senat des LSG Niedersachsen-Bremen hat schon einmal im Jahr 2021 diese Rechtsauffassung vertreten. Trotz einer überwiegend positiven Rechtsprechung (derzeit nach meinem Wissensstand auf Landesozialgerichtsebene »2 zu 5« und einmal »unentschieden«) ist Vorsicht geboten. Es sind regionale Besonderheiten zu berücksichtigen.

Eine Entscheidung, eine Wohnung anzumieten, deren Kosten oberhalb der sog. Mietobergrenzen liegen, ist nach Vertragsabschluss schwer revidierbar. Auch Beratungsstellen sollten hier vor dem Hintergrund der Rechtsprechung - und in Bayern landesweiten Weisungslage - beraten und auf mögliche Risiken hinweisen. Im Heft finden Sie eine Darstellung des Rechtsstands Mai 2022. Beachten Sie auch den Tipp zum Kinderzuschlag auf Seite 14.


auf Titelbild klicken (öffnet PDF-Datei)

Thema der Aprilausgabe sind aktuelle Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom März 2022 zum sogenannten »Arbeitnehmerstatus« von EU-Bürger*innen. Der Status als »Arbeitnehmer*in« ermöglicht stets den Zugang zu (ergänzenden) SGB II-Leistungen. Die erste der besprochenen Entscheidungen stellt klar, dass der Status während der Schwangerschaft und des Erziehungsurlaubs erhalten bleibt. Ausführlich erläutere ich in diesem Zusammenhang den besonderen Kündigungschutz bei Schwangerschaft und was dabei zu beachten ist. Thematisiert wird auch, wie rechtlich der Fall zu beurteilen ist, wenn das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Erziehungszeit (z.B. aufgrund einer Befristung) endet. Ein weiteres Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.3.2022 zum Arbeitnehmerstatus stelle ich kurz unter Bezugnahme des Terminberichts des Gerichts dar. 


 

auf Titelbild klicken (öffnet PDF-Datei)

Thema der März-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist die oftmals übersehene Sozialleistung Kinderzuschlag bei Alleinerziehenden (Seite 11 bis 22). Tatsächlich wurde schon bei der Reform des Kinderzuschlags davon ausge­gangen, dass nur 35% der Anspruchsberechtigten den Kinderzuschlag auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Diese Schätzung deckt sich mit meinen Erfahrungen in der Sozialberatung. Die Thematik »Kinderzuschlag« wird hier anhand von Fallbeispielen dargestellt. Dabei greife ich auf meine »SGB II-KiZ-Rechenhilfe« zurück, die mittlerweile überarbei­tet wurde und bei der Berechnung des SGB II-Anspruchs und der Berechnung des Kinderzuschlags unterstützt. Sie können die Rechenhilfe per E-Mail anfordern. 


 auf Titelbild klicken (öffnet PDF-Datei)

Thema der Februarausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist das »Kinderwohngeld« für Alleinerziehende (Seite 11 bis 22). Die Thematik wird hier anhand vieler Fallbeispiele und unterschiedlicher Fallkonstellationen dargestellt. Nach wie vor werden die Möglichkeiten des Kinderwohngelds bei der Schließung einer Bedarfslücke aufgrund nicht anerkannter Unterkunftsbedarfe unterschätzt. In dem Aufsatz zeige ich nicht nur die rechtlichen Zusammenhänge auf, sondern auch, wie praktisch mit Hilfe von zuverlässigen Wohngeldrechnern das Kinderwohngeld genau berechnet werden kann. Zusammen mit der von mir entwickelten Rechenhilfe (SGB II-Kinderzuschlag-Rechenhilfe) kann m.E. eine effektive Beratung von Leistungsberechtigten mit Kindern (nicht nur Alleinerziehende) erfolgen. 


auf Titelbild klicken (öffnet PDF-Datei)

 

 

 

 

 

 

Thema  von SOZIALRECHT-JUSTAMENT  1-2022 sind Probleme der Bedarfsdeckung im Falle »tempo­rärer Bedarfsgemeinschaften« im SGB II. Tatsächlich wurde die besondere Lebenslage von Kindern getrennt lebender Eltern bei der Konzeption des SGB II schlicht übersehen.  Das Bundessozialgericht hat zwar schon im Jahr 2006 die Konstruktion der »zeitweisen Bedarfsgemeinschaft« erfunden, ohne sich aber näher mit der besonderen Be­darfssituation von Kindern auseinandersetzen, die im Rahmen des Umgangsrechts einer weiteren Bedarfsge­meinschaft angehören. Dabei ist es weitgehend geblieben. Im Jahr 2015 wurde den Kindern allenfalls in begrün­deten Einzelfällen die Möglichkeit eines besonderen Bedarfs zugestanden. Ende letzten Jahres hat das Bundeso­zialgericht (B 14 AS 73/20 R vom 14.12.2021) wiederum bestätigt, dass solche Bedarfe nur in Einzelfallentschei­dungen berücksichtigt werden können. Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch für die Bedarfe der Unterkunft.

Anknüpfungspunkt der Entscheidungen des Bundessozialgerichts ist das grundrechtlich begründete Recht des umgangsberechtigten Elternteils (Art. 6 GG). Das Recht des Kindes findet nur indirekt Berücksichtigung, nämlich dann, wenn die Umstände der Wahrnehmung des Umgangsrechts so belastend sind, dass sie das Kind vom Um­gang abhält. Bisher ist die grundrechtliche Fundierung der Kinderrechte gescheitert. Die Ampelkoalition will wei­terhin die Rechte der Kinder ins Grundgesetz aufnehmen.

Bei der Konzeption eine Kindergrundsicherung sollten diesmal die Kinder getrennt lebender Eltern, die mit Mutter und Vater Kontakt haben, nicht vergessen werden.


 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktuelle Online-Seminare


Zum ausführlichen Seminarprogramm als PDF-Datei hier klicken

Anmeldungen gerne formlos über E-Mail


Modulare SGB II-Grundschulung

(Rechtsstand 2023)

Die SGB II-Grundschulung findet als Zwei-Tagesseminar statt 

Nächste Grundlagenseminare in 2023:

21./22. Juni 2023

27./28. September 2023

6./7. November 2023

12./13. Dezember 2023

Kosten: 280 Euro (umsatzsteuerbefreit)


Halbtagesseminar

»Bürgergeld-Gesetz kompakt 2« - Schwerpunkt: Neuregelung der Anrechnung von Einkommen ab Juli 2023 und die Regelungen zum Kooperationsplan

5. Juli 2023 (9-12 Uhr)

7. August (9-12 Uhr)

Kosten: 80 Euro (umsatzsteuerbefreit)


Halbtagesseminar

»Verwendung der SGB II-KiZ-Rechenhilfe & die Berechnung von SGB II und Kinderzuschlag«

28. Juni 2023 (13.00 bis 16.00 Uhr)

4. Dezember 2023 (9.00 bis 12.00 Uhr

Kosten: 80 Euro (umsatzsteuerbefreit) 


Halbtagesseminar

Aufhebungs- und Erstattungsbescheide im SGB II prüfen und der Umgang mit dem Inkasso-Service

29. Juni 2023 

9.00 bis 12.00 Uhr

Kosten: 80 Euro (umsatzsteuerbefreit) 


 Ganztagesseminar

»Bürgergeld ab Juli 2023 rechtssicher berechnen - Berechnungen prüfen«

18. Juli 2023

18. Oktober2023

9.00 bis 16.00 Uhr

Kosten: 130 Euro (umsatzsteuerbefreit)


Halbtagesseminar

Kompaktseminar »Kinderzuschlag«

9. Oktober 2023

9.00 bis 12.00 Uhr

Kosten: 80 Euro (umsatzsteuerbefreit) 


Ganztagesseminar

Arbeitslosengeld nach dem SGB III (ganztägige Grundschulung)

25. Oktober 2023

9.00 bis 16.00 Uhr

Kosten: 130 Euro (umsatzsteuerbefreit)


Ganztagesseminar

Sozialrechtliches Verfahrensrecht - soziale Rechte durchsetzten

26. Oktober 2023

9.00 bis 16.00 Uhr

Kosten: 130 Euro (umsatzsteuerbefreit) 


Ganztagesseminar

»Recht prekär! Zum prekären sozialrechtlichen Anspruch von neu zugewanderten EU-Bürger*innen«

15. Novermber 2023

9.00 bis 16.00 Uhr

Kosten: 130 Euro (umsatzsteuerbefreit) 


Halbtagesseminar

Kompaktseminar: »Mietschulden, Betriebskostennachforderungen, Umzüge im Bürgergeldbezug« (SGB II /SGB XII)

20. November 2023

9.00 bis 12.00 Uhr

Kosten: 80 Euro (umsatzsteuerbefreit) 


Halbtagesseminar

Kompaktseminar: »Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug - Fragestellungen aus der Sozialberatung«

29. November 2023 

9.00 bis 12.00 Uhr

Kosten: 80 Euro (umsatzsteuerbefreit) 


Seminare von Martina Beckhäuser

 IFS Einführungsworkshops 2022/2023 

(Arbeiten mit der Inneren Familie)

 www.martina.beckhaeuser.de