Online-Publikation für Sozialrecht - sozialrechtliche Seminare - Politikberatung
Montag 30. Juni 2025 (13 bis 16 Uhr)
Mitwirkungspflichten und Sanktionen
Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Mitwirkungspflichten im SGB II. Die Mitwirkungspflichten im Rahmen der Leistungserbringung beziehen sich darauf leistungserhebliche Tatsachen mitzuteilen und ggf. nachzuweisen. Sobald ein Antrag auf Bürgergeld gestellt ist, greifen auch die spezifischen Mitwirkungspflichten des SGB II, bei der Eingliederung in Arbeit mitzuwirken. Das Seminar stellt beide Mitwirkungspflichten kompakt dar.
Gegebenenfalls werden auch aktuelle Gesetzesvorhaben, die sich auf Änderungen bei den Mitwirkungspflichten beziehen, vorgestellt.
Mitwirkungspflichten im Rahmen der Leistungserbringung (Bürgergeld)
Mitwirkungspflichten im Rahmen derEingliederung in Arbeit
Online über Zoom von 13.00 bis 16.00 Uhr
Kosten: 90 Euro (umsatzsteuerbefreit)
Anmeldung formlos per E-Mail an bernd.eckhardt@sozialrecht-justament.de
Impressum:
Bernd Eckhardt, Ludwig-Feuerbach-Straße 75, 90489 Nürnberg
bernd.eckhardt@sozialrecht-justament.de