SOZIALRECHT-JUSTAMENT        Online-Publikation für Sozialrecht - sozialrechtliche Seminare - Politikberatung



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Thema der Januarausgabe sind Änderungen im Bereich des SGB II/SGB XII/Kinderzuschlags und Wohngelds. Die Änderungen sind nicht gravierend. Aufgrund des Anstiegs des Wohngelds und des Kinderzuschlags werden diese Leistungen immer wichtiger. Beispielhaft zeige ich, dass Wohngeld und Kinderzuschlag besonders für Familien der Mittelschicht interessanter werden. Viele Familien wissen nicht, dass sie einen Anspruch auf ergänzendes Wohngeld und Kinderzuschlag haben.


Vorliegend erhalten Sie die Gesamtausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT 2024.  Hintergrund der Entscheidung, eine Jahresausgabe zu veröffentlichten, bildete der Umstand, dass ich meine bestehende Internetseite ab August 2024 nicht mehr aktualisieren konnte. Das Programm, mit dem ich die Seite erstellte, wurde eingestellt. Damit verlieren auch alle Links zu den Ausgaben bis Juli 2024 von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ihre Gültigkeit und gehen ins Leere. Mit der Gesamtausgabe 2024 stehen Ihnen Ihnen alle Ausgaben des Jahres 2024 zur Verfügung. 


Vorliegend erhalten Sie die Gesamtausgabe von  SOZIALRECHT-JUSTAMENT 2023.  Hintergrund der Entscheidung, eine Jahresausgabe zu veröffentlichten, bildete der Umstand, dass ich meine bestehende Internetseite ab August 2024 nicht mehr aktualisieren konnte. Das Programm, mit dem ich die Seite erstellte, wurde eingestellt. Damit verlieren auch alle Links zu den Ausgaben bis Juli 2024 von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ihre Gültigkeit und gehen ins Leere. Mit der Gesamtausgabe 2024 stehen Ihnen Ihnen alle Ausgaben des Jahres 2024 zur Verfügung. 


Vorliegend erhalten Sie die Gesamtausgabe von  SOZIALRECHT-JUSTAMENT 2022.  Hintergrund der Entscheidung, eine Jahresausgabe zu veröffentlichten, bildete der Umstand, dass ich meine bestehende Internetseite ab August 2024 nicht mehr aktualisieren konnte. Das Programm, mit dem ich die Seite erstellte, wurde eingestellt. Damit verlieren auch alle Links zu den Ausgaben bis Juli 2024 von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ihre Gültigkeit und gehen ins Leere. Mit der Gesamtausgabe 2024 stehen Ihnen Ihnen alle Ausgaben des Jahres 2024 zur Verfügung. 


Thema der November/Dezember-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Die rechtlichen Regelungen für die Leistungen für Bildung und Teilhabe finden sich verstreut im SGB II, im SGB XII und im BKGG. Die Leistungen zur Teilhabe setzen in allen Gesetzen voraus, dass die Kinder minderjährig sind.

Bei den Leistungen zur Bildung bestehen Unterschiede. Die Leistungen für Bildung sind im SGB II nur für Personen unter 25 Jahren möglich. Im Bundeskindergeldgesetz sind die Anspruchsinhaber die Personen, die für das Kind einen Kindergeldanspruch haben, also nicht die Kinder selbst. Aufgrund der Voraussetzung des bestehenden Kindergeldanspruchs besteht auch bei Ansprüchen nach § 6b BKGG in der Regel die Altersgrenze von 25 Jahren. Im SGB XII gibt es keine Altersgrenze bei den Leistungen zur Bildung. Im SGB II ist der Anspruch auf Leistungen zur Bildung davon abhängig, dass die Schüler*innen keine Ausbildungsvergütung erhalten. Diese Einschränkung gibt es im SGB XII nicht. Allerdings dürfte das in der Praxis keine Rolle spielen, da Personen, die eine Ausbildung mit Ausbildungsvergütung absolvieren, regelmäßig als erwerbsfähig gelten dürften und daher nicht nach dem SGB XII leistungsberechtigt sind.


Thema der Oktoberausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist ausnahmsweise keine Fragestellung des Sozialrechts. Im vorliegenden SOZIALRECHT-JUSTAMENT befasse ich mich mit dem Gutachten des Nationalen Normenkontrollrates »Wege aus der Komplexitätsfalle - Vereinfachung und Automatisierung von Sozialleistungen«. Das Gutachten hat breite Beachtung gefunden. Nach einer kurzen Einleitung stelle ich in zwei Skizzen Aspekte des Gutachtens kritisch dar. Die eine Skizze ist eine subjektive Zusammenfassung meiner Teilnahme an einem »Hot Topic« zum Gutachten veranstaltet vom DIFIS – Deutsches Institut für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung. Die andere Skizze legt das Augenmerk auf den Ausgangspunkt der Analyse, stellt also die Frage, ob die Komplexitätsfalle überhaupt in der dargestellten Form vorhanden ist. Das Thema ist auch für soziale Beratungsstellen hochinteressant. Zu Recht hat der Nationale Normenkontrollrat darauf hingewiesen, dass die hoheitliche Aufgabe der umfassenden Beratung im Bereich der sozialen Hilfen von den Behörden schon lange nicht mehr ausgeübt wird, sondern informell an soziale Beratungsstellen der Wohlfahrt delegiert wurde.


Thema der vorliegenden September-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist die Besprechung von neueren Entscheidun­gen des Bundessozialgerichts im Bereich des SGB II. Aktuell: Das für Betroffene ungünstige Urteil vom 21.12.2023 zur Anrechnung des »Sterbevierteljahrbonus« bei der Witwen- und Witwerrente auf SGB II-Leistun­gen (entgegen der Weisungslage der Bundesagentur für Arbeit) hat das Bundesministerium für Arbeit dazu be­wogen mit Bekanntgabe vom 20. August 2024 die Bürgergeld-Verordnung rückwirkend zum 1. Januar 2024 ändern und den »Sterbevierteljahrbonus« ausdrücklich von der Anrechnung freizustellen. Eine entsprechende ausdrückliche Freistellung der Anrechnung im SGB XII soll durch eine Ergänzung von § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII erfolgen (Regierungsentwurf Art. 14 des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 18. September 2024). Im neuen seit dem 1.1.2024 geltenden SGB XIV ist der Sterbevierteljahrbonus von der Anrechnung ausdrücklich freigestellt. Alle Entscheidungen werden immer in ihrem sozialrechtlichen Kontext dargestellt, der zum Teil über die Ent­scheidungen hinausgeht. 


Thema der vorliegenden August-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist die neue Durchführungsanweisung zum Kinderzuschlag (DA-KiZ).  Es dauerte sehr lang, bis die Änderungen aufgrund des Bürgergeldgesetzes auch in die DA-KiZ eingearbeitet wurden.

Die neue DA-KiZ enthält nicht nur die aktuelle Rechtslage. Manche schon bisher vertretene Auffassungen werden klarstellend erläutert, andere bisher vertretene Rechtsauffassungen werden aufgegeben. In meinen Anmerkungen stelle ich die Änderungen in der DA-KiZ dar.

Die DA-KiZ ist eine hilfreiche Lektüre für alle Beratungsstellen, die Familien sozialrechtlich beraten. Der Kinderzuschlag wird uns in der derzeitigen Form noch länger begleiten. Aus der Darstellung der DA-KiZ wird auch das deutlich, was der Nationale Normenkontrollrat als »Komplexitätsfalle« des deutschen Sozialleistungssystems bezeichnet hat. Mit diesem Thema der »Komplexitätsfalle« und den sich in den Verwaltungen, aber auch in Beratungsstellen herausgebildeten Kulturen der Komplexitätsreduktion wird sich die nächste Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT befassen.

SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist eine seit 2013 von Bernd Eckhardt herausgegebene Online-Publikation. Thematischer Schwerpunkt bildet das existenzsichernde Sozialrecht. Ab 2025 wird sich die inhaltliche Orientierung von SOZIALRECHT-JUSTAMENT  um die Thematik der Digitalisierung erweitern.

Finanziert wird SOZIALRECHT-JUSTAMENT durch sozialrechtliche Online-Seminare.

Mehr zu den Seminaren

Kommende Seminare - Übersicht

27. Januar 2025

Bürgergeld und Kinderzuschlag mit der kostenfreien SGB II-KiZ-Rechenhilfe (Excel-Datei )berechnen (halbtags) 


26./27. Februar 2025

Die SGB II-Grundschulung zum Bürgergeld: die modulare zweitägige SGB II-Grundschulung (zweitägig)


13. März 2025

Schulden und Bürgergeld (ganztägig)


24. März 2025

Das Wohngeldgesetz und das Verhältnis des Wohngeldes zu anderen Sozialleistungen (ganztätig)


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